Kündigung der Mitgliedschaft

Jede Kündigung hat Ihren Grund. Bei dem einen ist es ein Umzug verbunden mit einem Sektionswechsel, bei anderen das hohe Alter oder, oder, oder… So gibt es verschiedene Gründe, die Sie zu einer Kündigung bei uns bewegen. Uns in der Sektion Rosenheim ist es jedoch wichtig zu wissen, was Ihr persönlicher Grund dazu ist. Sollten Sie aus irgendwelchen Gründen unzufrieden sein, so geben Sie uns die Chance, dies zu verbessern! Denn jedes Mitglied ist uns persönlich wichtig!

Wenn Sie Ihre Mitgliedschaft im DAV kündigen möchten, wenden Sie sich bis zum 30. September eines Jahres schriftlich an Ihre Sektion. Ihre Mitgliedschaft endet dann am 31. Dezember des laufenden Jahres. Ihr Mitgliedsausweis verliert am 1. Januar des folgenden Jahres seine Gültigkeit.

Welche Nachteile habe ich, wenn ich meine DAV-Mitgliedschaft kündige?

Haben Sie es sich gut überlegt, aus dem DAV auszutreten?
Einige der Nachteile wären zum Beispiel:

  • Kein Rabatt mehr in den Kletterhallen der Sektionen des DAV!
  • Höhere Übernachtungspreise auf Alpenvereinshütten!
  • Kein exklusiver Zugang zu vielen Selbstversorgerhütten!
  • Der weltweite Versicherungsschutz bei Unfällen im Gebirge entfällt!
  • Das Abo des Mitgliedermagazins DAV Panorama endet!

Wir benötigen für jedes volljährige Mitglied bitte eine eigenständige Kündigung. Vielen Dank für Ihr Verständnis!